Gelddiebstahl als Betriebsausgabe
Phishing bei PayPal u. a.
Verluste als Opfer einer Phishing-Attacke oder aus der Abschöpfung Ihres PayPal-Kontos sind bei der richtigen
Gestaltung Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
"Ihr Pay-Pal Konto wurde eingeschränkt - Ihre Mithilfe ist gefragt!"
So lautet der Inhalt vieler Mails, mit denen PayPal angeblich auf Kontoprobleme aufmerksam macht. Tatsächlich
sind die Absender dreiste Diebe, die Sie mit einer gut imitierten Seite des bekannten Dienstleisters zur Angabe
Ihrer Login-Daten bewegen wollen. Kurz danach kann Ihr Konto leer sein, oder schlimmer noch, in Ihrem Namen
teuer eingekauft werden.
Diebstahl von Betriebsvermögen
Bei einem auch betrieblich genutzten PayPal-Konto können Sie die Verluste aus dem geplünderten Konto
steuerlich geltend machen. Der Geldverlust durch einen Diebstahl führt zu einer Betriebsausgabe,
wenn Sie anhand objektiv nachvollziehbarer Merkmale die Zugehörigkeit des Kontos zum Betriebsvermögen
zweifelsfrei dokumentiert haben. Dies ist bei einem auch privat genutzten Account nicht sicher gewährleistet.
Die Verluste aus dem Diebstahl senken den Gewinn. Einkommensteuer und Gewerbesteuer mindern sich entsprechend.
Diebstahl von Privatvermögen
Diebstahl von privatem Geld kann eine so genannte außergewöhnliche Belastung sein. Hier setzen Sie den Schaden erst ab, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
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Unser Rat
Legen Sie sich für private Zwecke ein zweites Konto zu. Die Zugehörigkeit des betrieblich genutzten Kontos
dokumentieren Sie am besten in der Buchführung.
PayPal ist ein geschütztes Markenzeichen. Zu Phishing-Attacken bietet PayPal hier
Hilfe.
Verdächtige E-Mail sollten Sie an spoof@PayPal.com melden.
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Rechtshinweis
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